Reisepass (ePass) / vorläufiger Reisepass

Seit dem 01.11.2007 wird nur noch der neue ePass ausgestellt. Dieser erfordert neben dem biometrietauglichen Bild auch die Aufnahme des Fingerabdrucks auf dem Chip des Reisepasses. Hierbei sind die Fingerabdrücke von zwei verschiedenen Fingern (i.d.R. die beiden Zeigefinger) zu erfassen.
Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben müssen keinen Fingerabdruck abgeben.

Weitere wichtige Informationen zur Einführung der neuen Reisepässe mit biometrischen Daten (mit Fingerabdruck)

Beschreibung
Der Pass ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutsches Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre;
vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre;
vorläufiger Reisepass: in der Regel 1 Jahr.

Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes; Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Passbewerber bzw. gesetzlichen Vertreter; eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig.

Fristen
Bearbeitungsdauer ca. 4 Wochen;
vorläufiger Reisepass: sofort möglich
Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Diese muss zur Abholung Ihren alten Reisepass mitbringen und sich selbst ausweisen können. Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.

Erforderliche Unterlagen
aktuelles Lichtbild; bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis);
Bei erstmaliger Beantragung eines Ausweises in Freising verlangen wir zusätzlich eine gültige Personenstandsurkunde (Kopie ausreichend).
Für die Ausstellung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für unverheiratete Minderjährige unter 18 Jahren bedarf ist eine schriftliche Zustimmung beider Elternteile (Zustimmungserklärung), sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundeten Sorgeerklärungen vorzulegen.

Bei Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.

Kosten
 

Art

Gebühr

Reisepass bis zum 24. Lebensjahr (32 Seiten, 6 Jahre gültig)

37,50 €

Reisepass ab dem 24. Lebensjahr (32 Seiten, 10 Jahre gültig)

59,00 €

vorläufiger Reisepass

26,00 €

Reisepass/Bürgerpass bis zum 24. Lebensjahr
(48 Seiten - Vielreiser -, 6 Jahre gültig)

59,50 €

Reisepass/Bürgerpass ab dem 24. Lebensjahr
(48 Seiten - Vielreiser -, 10 Jahre gültig)

81,00 €

Expresspass bis zum 24. Lebensjahr (32 Seiten, 6 Jahre gültig)

69,50 €

Expresspass ab dem 24. Lebensjahr (32 Seiten, 10 Jahre gültig)

91,00 €

Expresspass/Bürgerpass bis zum 24. Lebensjahr
(48 Seiten - Vielreiser -, 6 Jahre gültig)

91,50 €

Expresspass/Bürgerpass ab dem 24. Lebensjahr
(48 Seiten - Vielreiser -, 10 Jahre gültig)

113,00 €

Verdoppelung der Gebühren
1. Bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss.
2. Bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.

Rechtsgrundlagen
§ 1 Passgesetz, 1.3 Bekanntmachung zum Vollzug des Gesetzes über Personalausweise und des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise und des Passgesetzes

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (www.auswaertigesamt.de)

Bundesdruckerei - wie muss mein Passbild aussehen?
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Bürgerbüro Freising

Zuständigkeit
Bürgerbüro
Marienplatz 1, EG
Tel: 08161-5443321
buergerbuero©freising,de

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