Personalausweis / vorläufiger Personalausweis

INFOS zum neuen elektronischen Personalausweis ab 01.11.2010

Beschreibung

Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde vorzulegen.
Ausnahme von der Besitzpflicht: Besitz eines gültigen Reisepasses oder vorläufigen Personalausweises.

Der Personalausweis ist unterschiedlich lange gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist hierbei nicht möglich:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre;
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre;
- vorläufiger Personalausweis 3 Monate.

Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz;
Stellung eines  Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Antragssteller bzw. gesetzlichen Vertreter;
Vertretung durch Bevollmächtigte nicht zulässig.

Fristen
Bearbeitungsdauer ca. 3 Wochen;
vorläufiger Personalausweis: Ausstellung sofort möglich.
Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Diese muss zur Abholung Ihren alten Personalausweis mitbringen und sich selbst ausweisen können. Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.

Erforderliche Unterlagen
aktuelles biometrisches Lichtbild; bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis, Kinderausweis); bringen Sie bitte ein Lichtbild (schwarzweiß oder farbig) aus neuerer Zeit (nicht das vom letzten Ausweis) in der Größe 45x35 mm in Hochformat mit.
Bei erstmaliger Beantragung eines Ausweises in Freising verlangen wir zusätzlich eine gültige Personenstandsurkunde (Kopie ausreichend).
 

Kosten
vorläufiger Personalausweis: 10.- €
Personalausweis:
vor Vollendung des 24. Lebensjahres : 22,80.- €
nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 28,80.-€
 

Rechtsgrundlagen
§§ 1, 2 Personalausweisgesetz, Art. 1, 2 und 5 Ausführung des Gesetzes über Personalausweise und des Passgesetzes

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (www.auswaertigesamt.de).

Bundesdruckerei - wie muss mein Passbild aussehen?
_________________________________________________________________

Bürgerbüro Freising

Zuständigkeit
Bürgerbüro
Marienplatz 1, EG
Tel: 08161-5443321
buergerbuero©freising,de

A-Z Schnellfinder

Beliebteste Themen

Top 50 anzeigen

Veranstaltungskalender

Mai 2012
Mo Di Mi Do Fr Sa So
 1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31

Fahrplanauskunft

Start:
Ziel:
um:
:Uhr
am:
..
Aktuell 21.05.2012 22.05.2012
Cloudy AM Clouds/PM Sun PM Showers
bewölkt teilweise bewölkt verstreute Gewitterstürme
14°C 23°C 22°C

Weitere Wetterdaten