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Neuer Personalausweis

Neuer Personalausweis ab 01.11.2010 - was ist neu?
Der neue elektronische Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat mit biometrischem Bild und mit folgenden (freiwilligen) Wahlleistungen:
- Es besteht die Möglichkeit, neben dem biometrischen Bild auch Fingerabdrücke speichern zu lassen, um damit den Schutz des Ausweises gegen Missbrauch zu erhöhen (eindeutige Zuordnung von Ausweis und Besitzer). Der Bürger entscheidet, ob er das möchte.
- Eine zuschaltbare eID-Funktion vereinfacht Transaktionen im Internet und an Automaten.
Im Personalausweis werden obligatorisch die Daten des Inhabers gespeichert.
Neu: Diese Daten können - sofern der Inhaber diese Funktion freischalten lässt - mit einem Lesegerät, der erforderlichen Software und einer PIN vom Computer zuhause über das Internet übertragen werden. Auf diese Weise kann die eigene Identität nachgewiesen werden, ohne ständig auf wechselnde PIN, TAN und Passwörter oder das Post-Ident-Verfahren zurückgreifen zu müssen.
Künftige Anwendungsmöglichkeiten werden die Bestellung von Waren in Online-Shops, die Buchung von Reisen, Online-Banking oder die Altersverifizierung im Internet oder an Automaten sein.
Wie diese neue Technik funktionieren soll, zeigt die Bundesdruckerei in einem Video: Die eID-Funktion des neuen Personalausweises.
Der neue Personalausweis bietet auch die Möglichkeit der elektronischen Signatur.
Diese Funktion geht über die eID-Funktion hinaus. Sie macht es dem Personalausweisinhaber möglich, digitale Dokumente am Computer rechtsverbindlich zu unterschreiben, z. B. einen Kaufvertrag. Um die Signaturfunktion nutzen zu können, muss sich der Inhaber an ein akkreditiertes Trustcenter wenden und ein entsprechendes Zertifikat erwerben. Dies ist bereits im Rahmen der Antragstellung für den neuen Ausweis möglich.
Auch hier veranschaulicht die Bundesdruckerei in einem Video, wie dieses Verfahren funktionieren soll: Die Elektronische Signatur (QES).
Wann entsteht der Nutzen für den Bürger?
Einige große deutsche Unternehmen entwickeln derzeit mit der Bundesdruckerei erste Anwendungsbeispiele. Auch Behörden sind an dem Feldversuch beteiligt. Der Erfolg des neuen Personalausweises hängt letztlich davon ab, wie schnell sich der Ausweis in der Bevölkerung verbreitet und Unternehmen sich darauf einstellen.
Dennoch besteht kein Zwang, die neue Technik zu nutzen:
Bürgerinnen und Bürger, die wegen Ablauf ihres alten Ausweises ab November 2010 einen neuen Personalausweis beantragen müssen, den neuen Ausweis aber zunächst ohne die Internetfunktionen bestellen wollen, können die neuen technischen Komponenten selbstverständlich auch noch nachträglich freischalten lassen.
Was kostet der neue Personalausweis?
Das Bundesinnenministerium hat heute den Entwurf einer Gebührenverordnung für den neuen Personalausweis vorgelegt. Nach Abstimmung mit den zu beteiligenden Ressorts soll die Verordnung den Ländern zugeleitet und noch vor der Sommerpause im Bundesrat verabschiedet werden. Die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Personalausweises ab dem 1. November 2010 beträgt nach dem Verordnungsentwurf 28,80 Euro bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Antragsteller unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 22,80 Euro.
Die Gebühren im Überblick
Wo finde ich weitere Informationen?
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten des "Kompetenzzentrums neuer Personalausweis", das von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) eingerichtet wurde unter http://www.personalausweisportal.de
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