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Kinderreisepass
Beschreibung
Den Kinderreisepass für ein Kind, das Deutsch im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, können Sie bis zum 12. Lebensjahr des Kindes beantragen.
Seit dem 1.11.2005 ist beim Kinderreisepass ein Lichtbild, unabhängig vom Alter des Kindes, vorgeschrieben. Für das Lichtbild gelten ab diesem Zeitpunkt die neuen Lichtbildanforderungen (siehe Bundesdruckerei - wie muss mein Passbild aussehen?).
Für Kinder ab 10 Jahren besteht Unterschriftspflicht im Kinderreisepass.
Kinder, die bereits schreiben können, dürfen bei der Antragstellung unterschreiben, wenn ein Lichtbild im Ausweis in den Ausweis kommt.
Der Kindereintrag in den Reisepass der Eltern ist nicht mehr zulässig. (sh. AKTUELLES)
Gültigkeitsdauer
Der Kinderreisepass ist max. 6 Jahre gültig und kann bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. VoraussetzungenDeutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes;Zur Ausstellung bzw. zur Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf es der schriftlichen Zustimmung (Antrag) beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.Ansonsten ist der rechtskräftige Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichtes, die Urkunde über die vom Jugendamt oder einem Notar beglaubigte Sorgeerklärungen oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt vorzulegen.Bei Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) vor. Die Unterschriften auf dem Antrag müssen denen auf den Ausweisdokument entsprechen, sonst können sie nicht anerkannt werden.
Fristen
Bearbeitungsdauer: Ausstellung sofort möglich.
Die Aushändigung kann auch an eine von den Eltern schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Diese muss zur Abholung den alten Kinderausweis (wenn vorhanden) mitbringen und sich selbst ausweisen können. Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunde
gegebenenfalls Lichtbild
Ausweise beider Elternteile
Unterschrift beider Elternteile
Kosten
13.- EUR für Kinderreisepass
Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: 6.- EUR. Jeder Kinderreisepass kann nur einmal verlängert werden.
Verdoppelung der Gebühren
1. Bei Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Änderung eines Kinderreisepasses, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss.
2. Bei Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Änderung eines Kinderreisepasses, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.
Rechtsgrundlagen
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes.
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (www.auswaertigesamt.de).
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- Bürgerbüro Freising
Zuständigkeit
Bürgerbüro
Marienplatz 1, EG
Tel: 08161-5443321
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