Wichtige Informationen zur Einführung der neuen Reisepässe mit biometrischen Daten und Fingerabdruck

Seit der Einführung der Gesichtsbiometrie am 1. November 2005 in den Deutschen Reisepässen, werden diese mit einem Chip versehen, in welchem das Gesichtsfeld gespeichert ist.
Das bedeutet, wer seit dem 1. November 2005 einen neuen Reisepass beantragt, erhält diesen mit dem oben genannten Chip. Der wesentliche Hintergrund für die Einführung dieses Passes, ist das sog. Visa-Waiver-Progamm der Vereinigten Staaten von Amerika. Demzufolge ist eine Visumfreie Einreise in die USA nur den Staatsbürgern der Länder gestattet, die an dem
Programm teilnehmen.

Die vor dem 1. November 2005 ausgestellten Reisepässe ohne Chip behalten weiterhin ihre Gültigkeit und man kann diese wie bisher bis zu ihrem Ablaufdatum weiterverwenden.

Durch die Einführung der Gesichtsbiometrie in den Reisepässen werden insbesondere an das Passbild verschiedene Anforderungen gestellt.
Damit ein Passbild biometrietauglich ist, muss dieses unter anderem folgende Merkmale aufweisen.

01. Bildgroße 35 x 45 mm
02. Gesichtshöhe 32 - 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz
03. Kopfhaltung gerade
04. Frontalaufnahme
05. Gesichtsausdruck neutral
06. Lippen geschlossen
07. Augen offen und deutlich sichtbar
08. Foto muss kontrastreich sein
09. Die Ausleuchtung des Fotos muss gleichmäßig sein (keine Schatten)
10. einfarbiger Hintergrund
11. Das Passbild darf keine Knicke oder Verunreinigungen aufweisen
12. Bei Brillenträgern müssen die Augen erkennbar sein (Brille darf nicht spiegeln)

Zusätzlich wäre anzumerken, dass es sich um ein aktuelles Passbild handeln sollte, auf dem der Pass-Inhaber zweifelsfrei wiederzuerkennen ist.
Die genauen Bestimmungen über die Beschaffenheit des Passbildes sowie eine Fotomustertafel finden Sie im Bürgerbüro als Aushang.
siehe auch: Bundesdruckerei - wie muss mein Passbild aussehen?

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Passbilder, die diese Kriterien nicht erfüllen, nicht für die Erstellung eines Reisepasses ab dem 1. November 2005 geeignet sind, vom Passamt bzw. der Bundesdruckerei zurückgewiesen werden und Ihnen eventuell zusätzliche Kosten durch Neubeantragung und auch neue Passbilder entstehen können.
Um unangenehme Überraschungen mit nicht biometrietauglichen Passbildern zu vermeiden, weisen Sie ihren Fotografen bitte auf die o. g. Merkmale
hin, bzw. überprüfen Sie Ihre Passbilder soweit möglich selbst auf die Tauglichkeit.
Die Freisinger Fotografen wurden von uns mit den Fotomustertafeln und den dazugehörigen  Anforderungsprofilen ausgestattet.


Seit dem 01.11.2007 wird nur noch der neue ePass ausgestellt. Dieser erfordert neben dem biometrietauglichen Bild auch die Aufnahme des Fingerabdrucks auf dem Chip des Reisepasses. Hierbei sind die Fingerabdrücke von zwei verschiedenen Fingern (i.d.R. die beiden Zeigefinger) zu erfassen.
Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben müssen keinen Fingerabdruck abgeben.

Reisepass (32 und 48 Seiten) / Expresspass

Persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Benötigt wird ein aktuelles Lichtbild in Farbe oder Schwarz-Weiß (35 x 45 mm) sowie ein Lichtbildausweis zur Legitimation. Bei Kindern und
Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Zustimmung beider Elternteile bzw. ein Sorgerechtsnachweis erforderlich. Die Kosten belaufen sich beim Reisepass
Personen ab dem 24. Lebensjahr auf 59,00 € (10jährige Gültigkeit), bei Personen unter dem 24. Lebensjahr auf 37,50 € ( 6-jährige Gültigkeit)
 
Der 48 Seiten  Reisepass ist vor allem für Vielreisende geeignet, da dieser 16 zusätzliche Seiten für Visa-Einträge enthält. Die Gebühr für den
48 Seiten Pass beträgt 81,00 € (für Antragsteller unter 24 Jahren 59,50 €). 

Für eilige Fälle hat die Bundesdruckerei die Beantragung des Expresspasses ermöglicht. Die Anlieferung des Passes soll laut Auskunft der
Bundesdruckerei innerhalb von 27 Stunden bzw. 3 Werktagen nach Bestelleingang erfolgen. Die Gebühr für den Expresspass beträgt 91,00 €
(für Antragsteller unter 24 Jahren 69,50 €).

Selbstverständlich sind Expresspass und 48 Seiten Pass auch kombinierbar. Die Gebühr beträgt für einen 48 Seiten Expresspass 113,00 €
(für Antragsteller unter 24 Jahren 91,50 €).

 

Bitte beachten Sie, dass ein Reisepass nicht verlängert werden kann!

Aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen Ihres jeweiligen Reisezieles erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

Kostenübersicht

 

Art

Gebühr

Reisepass bis zum 24. Lebensjahr (32 Seiten, 6 Jahre gültig)

37,50 €

Reisepass ab dem 24. Lebensjahr (32 Seiten, 10 Jahre gültig)

59,00 €

vorläufiger Reisepass

26,00 €

Reisepass/Bürgerpass bis zum 24. Lebensjahr
(48 Seiten - Vielreiser -, 6 Jahre gültig)

59,50 €

Reisepass/Bürgerpass ab dem 24. Lebensjahr
(48 Seiten - Vielreiser -, 10 Jahre gültig)

81,00 €

Expresspass bis zum 24. Lebensjahr (32 Seiten, 6 Jahre gültig)

69,50 €

Expresspass ab dem 24. Lebensjahr (32 Seiten, 10 Jahre gültig)

91,00 €

Expresspass/Bürgerpass bis zum 24. Lebensjahr
(48 Seiten - Vielreiser -, 6 Jahre gültig)

91,50 €

Expresspass/Bürgerpass ab dem 24. Lebensjahr
(48 Seiten - Vielreiser -, 10 Jahre gültig)

113,00 €

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