Freising & Ich
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Meldeauskünfte
Beschreibung
Die Meldebehörde gibt Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner der Gemeinde an jedermann, es sei denn eine Übermittlung- oder Auskunftssperre besteht.
Übermittelt werden nur aktuelle Namen und Anschriften. Das bedeutet, wenn Sie nach dem Aufenthalt der von Ihnen gesuchten Person bei einer früher zuständigen Meldebehörde nachfragen, dass diese Ihnen auch eine Auskunft über die Wegzugsadresse gibt. Die Meldebehörde muss vor der Auskunftserteilung jedoch nicht bei der neuen Meldebehörde (Wegzugsadresse) nachfragen, ob die gesuchte Person dort noch wohnt. Keine Auskunft erhalten Sie über den Geburtsnamen und auch frühere Namen.
Natürlich können Sie auch eine Auskunft über eine Vielzahl von namentlich bekannten Einwohnern beantragen (z.B. Klassentreffen). Auch hier müssen die Personen jedoch eindeutig namentlich identifizierbar sein.
Nicht zulässig ist z.B. eine Anfrage über die Bewohner (namentlich unbekannt) eines bestimmten Hauses (d.h. nur die Adresse als "Suchkriterium").
Voraussetzungen
Auskünfte aus dem Melderegister sind kostenpflichtig. Sie können daher auf telefonische Anfragen nicht erteilt werden. Die Kosten hat der Anfragende auch dann zu tragen, wenn die gesuchte Person in den jeweiligen Datenbeständen nicht ermittelt werden kann oder die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.
Erforderliche Unterlagen
Möglichst genaue Angaben über die gesuchte Person (Name, Vorname und wenn möglich das Geburtsdatum)
Kosten
Einzelauskunft 10.- €
Rechtsgrundlagen
Art. 13, 17, 21 Bayer. Gesetz über das Meldewesen
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- Bürgerbüro Freising
Zuständigkeit
Bürgerbüro
Marienplatz 1, EG
Tel: 08161-5443321
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