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Melde- und Aufenthaltsbescheinigung, steuerl. Lebensbescheinigung
Beschreibung
Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen
sind Auszüge aus dem Datenbestand des Melderegisters über einen bestimmten Einwohner. Die steuerliche Lebensbescheinigung hingegen bescheinigt, dass der Einwohner am Leben ist.
Die Meldebescheinigung wird zur Vorlage bei Behörden, die Aufenthaltsbescheinigung für die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt benötigt.
Die Lebensbescheinigung dient zur Vorlage bei den Rentenversicherungsträgern.
Der Antrag kann schriftlich oder durch persönliche Vorsprache oder durch einen Bevollmächtigten gestellt werden. Bei persönlichem Erscheinen ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Der Bevollmächtigte hat sich auszuweisen und eine schriftliche Vollmacht sowie den Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
Voraussetzungen
Bescheinigungen werden nur Personen ausgestellt, die in Freising amtlich gemeldet sind.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
je Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung 5.- Euro
Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Vorlage bei einem gesetzlichen Rentenversicherungsträger ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
Art. 13, 17, 21 Bayer. Gesetz über das Meldewesen
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- Bürgerbüro Freising
Zuständigkeit
Bürgerbüro
Marienplatz 1, EG
Tel: 08161-5443321
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