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Gewerbezentralregisterauskunft
Beschreibung
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann persönlich oder schriftlich gestellt werden.
Ein schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine natürliche Person muss folgendes enthalten:
- Familienname (ggf. Geburtsname), Vorname(n)
- Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit(en)
- gemeldete Anschrift in Freising
- Geburtsname der Mutter
Ein schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine juristische Person muss folgendes enthalten:
- Kopie des Auszuges aus dem Handelsregister für die Firma
- Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses einer zur Vertretung der Firma berechtigten Person (lt. Handelsregisterauszug), die in Freising gemeldet ist und von der der Antrag unterschrieben sein muss. Der Firmensitz ist hierbei nicht ausschlaggebend.
Kosten
Die Verwaltungsgebühr beträgt für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 13 EURO.
Rechtsgrundlagen
§ § 14, 15 Abs. 1, 15 a, § 55 c GewO
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- Christian Westermeier

- Theresa Hecker
Zuständigkeit
Bürgerbüro
Marienplatz 1, EG
Tel: 08161-54433-02/-11
theresa.hecker©freising,de
christian.westermeier©freising,de










