Formulare Straßenverkehr

Baustellen
Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung
Nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung müssen vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, die Unternehmer -die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes- von der zuständigen Behörde verkehrsrechtliche Anordnungen einholen. In der Anordnung wird geregelt wie die Arbeitstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben.

Container
Antrag auf Containeraufstellung
Die Aufstellung von Containern ist Sache der Unternehmer. Diese haben daher auch bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde einen entsprechenden Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zu stellen und diese zu vollziehen. Privatpersonen erhalten grundsätzlich keine verkehrsrechtliche Anordnung zur Containeraufstellung.

Gerüstaufstellung
Antrag auf Gerüstaufstellung
Wie bei der Containergestellung ist die Gerüstaufstellung Sache des Unternehmers. An Privatpersonen werden auch hier keine verkehrsrechtlichen Anordnungen ausgestellt.

Handwerkerausnahmegenehmigung
Antrag auf Handwerkerausnahmegenehmigung
Eine Handwerkerausnahmegenehmigung kann ausgestellt werden, wenn der Einsatz des Fahrzeugs vor Ort unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

Parkausnahmegenehmigung (Bewohnerparkvorrechte)
Antrag auf Parkausnahmegenehmigung
Einzelne Gebiete in Freising sind als Bewohnerparkzonen ausgewiesen. Diese werden - bei Vorliegen der gesetzlichen Vorraussetzungen - von der Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde (=Stadtratsbeschluss) angeordnet.
Um eine Parkausnahmegenehmigung für die Bewohnerparkzone zu erhalten

  • muss der Antragsteller in diesem Gebiet meldebehördlich registriert sein und dort auch tatsächlich wohnen
  • ist nachzuweisen, dass kein Stellplatz bzw. keine Garage vorhanden ist.

Wichtig

  • Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutzes Kraftfahrzeug.
  • Der Ausweisbesitzer kann nicht davon ausgehen, dass er stets einen freien Platz innerhalb des ausgewiesenen Gebietes vorfindet.
  • Die Erteilung eines Anwohnerparkausweises garantiert keinen wohnungsnahen Parkplatz, sondern verbessert lediglich die Chancen einen solchen zu finden.

 

Umzug und Errichtung einer vorübergehenden Haltverbotszone
Antrag auf Errichtung einer Haltverbotszone wegen Umzug

Die Aufstellung von vorübergehenden Haltverboten für Umzüge übernehmen spezielle Umzugsfirmen. Einer Privatperson wird grundsätzlich keine verkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung von Verkehrszeichen erteilt. Die Antragstellung auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellug von Verkehrszeichen sowie deren Vollzug ist Sache der Unternehmer. Diese sind im Schadensfall (z.B. wegen Umsturz eines Verkehrszeichens) versichert und verfügen auch über die Kenntnis zur Aufstellung von Verkehrszeichen (z.B. Aufstellhöhe, Anzahl der Fußplatten, Entfernung zum Fahrbahnrand).
Die Haltverbote müssen 96 Stunden vor Beginn des Umzuges mit entsprechendem Zusatzzeichen aufgestellt werden.

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