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26.07.2011

Dritte Start- und Landebahn

Regierung genehmigt weitere Piste – Kein Nachtflug auf der neuen Bahn – Auslegung der Unterlagen vom 19. September bis 04. Oktober 2011

Genehmigt hat die Regierung am Dienstag, 26. Juli 2011, die Dritte Start- und Landbahn am Flughafen München. „Der heute von der Regierung von Oberbayern bekannt gegebene Planfeststellungsbeschluss für die 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen München ist die rechtliche Grundlage für eine der bedeutendsten Infrastrukturprojekte in Oberbayern in den kommenden Jahren“, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung. Insbesondere könne hierdurch die Drehkreuzfunktion des Verkehrsflughafens München langfristig gewährleistet werden. Der Beschluss umfasst 2837 Seiten in drei  Textordnern sowie 17 Planordner und ist im Internet der Regierung von Oberbayern abrufbar.

Auslegung im Bau- und Planungsreferat – Zusätzliche Öffnung am Samstag, 24. September  

Vom 19. September bis einschließlich 04. Oktober 2011 sind die Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss für die dritte Start- und Landebahn am Münchner Flughafen bei der Stadt Freising einzusehen: Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der festgestellten Pläne, Verzeichnisse und Maßnahmenblätter können im Auslegungszeitraum von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, dienstags und donnerstags zusätzlich von14 bis 17.30 Uhr, im Bau- und Planungsreferat, Amtsgerichtsgasse 1 (Besprechungsraum/Zimmer 7, Untergeschoss) eingesehen werden. Außerdem ist am Samstag, 24. September 2011, von 9 bis 12 Uhr geöffnet!

Mit Ende dieser von der Regierung vorgeschriebenen Auslegung gilt der Planfeststellungsbeschluss als zugestellt – damit beginnt die einmonatige Klagefrist. Kläger haben von dem Zeitpunkt an, da sie Klage einreichen, sechs Wochen Zeit, ihre Begründung nachzureichen. 

Die ausführliche Bekanntmachung der Stadt Freising über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses ist im Amtsblatt vom 06. September 2011 erschienen und selbstverständlich auch hier im Internet einzusehen unter Rathaus/Amtliche Bekanntmachungen.  

Erste Reaktion noch am 26. Juli 2011

„Der Bescheid war und ist für die Stadt ein Schock. Wir hatten bis heute auf einen Sieg der Vernunft gehofft!“, zeigte sich Oberbürgermeister Dieter Thalhammer am Dienstag Vormittag in einer ersten Stellungnahme enttäuscht über den Ausgang des Planfeststellungsverfahrens. Der  Stadtrat werde sicherlich beschließen, Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss sowie Rechtsmittel gegen die von Gesetzes wegen gegebene  sofortige Vollziehbarkeit einzulegen.

Aus der Pressemitteilung der Regierung  

„Zentrale Fragestellungen der schwierigen und komplexen Entscheidung waren der künftige Verkehrsbedarf, die Bahnlänge, die Vereinbarkeit des Ausbaus mit den Belastungen der Anwohner und Naturschutzbelangen besonders beim Vogelschutz. Die Weltwirtschaftskrise und der damit verbundene globale Rückgang des Luftverkehrsaufkommens hatten die Regierung veranlasst, die ursprünglichen Verkehrsprognosen durch ergänzende Gutachten auf den Prüfstand zu stellen, die aber den Ausbaubedarf bestätigten“, so die Regierung in ihrer Pressemitteilung. Und weiter:

„Die Regierung hat ihren Bescheid mit zahlreichen Nebenbestimmungen verbunden. So ist der Flugbetrieb auf der 3. Bahn – von Notfällen oder der Sperrung einer Bahn abgesehen – nur in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr zulässig. Die bestehende Nachtflugregelung bleibt erhalten.
In der besonders betroffenen Ortslage Attaching wird ein sogenanntes Entschädigungsgebiet festgesetzt. Grundstückseigentümer können dort statt Schallschutzmaßnahmen oder Entschädigungen auch verlangen, dass das Grundstück von der FMG zum Verkehrswert von 2007 übernommen wird. Die Regierung von Oberbayern geht bei der Festsetzung dieses speziellen Entschädigungsgebietes weit über die bisher von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze hinaus. Statt etwa 35 Anwesen können damit etwa 100 Anwesen vom Übernahmeanspruch Gebrauch machen. Über passiven Schallschutz im Übrigen war im Planfeststellungsbeschluss nicht zu entscheiden. Dies bleibt einem gesonderten Verfahren überlassen.
Mit der heutigen Entscheidung findet eines der größten deutschen Verwaltungsverfahren seinen Abschluss. Gegen den von der Flughafengesellschaft München (FMG) im Sommer 2007 beantragten Ausbau des Flughafens München wurden im Rahmen zweier Auslegungen von Planunterlagen 83.999 Einwendungen erhoben. Die förmliche Bekanntgabe des Bescheids gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, den Kommunen und den Naturschutzvereinigungen verschiebt die Regierung auf September; erst nach Abschluss der öffentlichen Auslegung des Beschlusses in den Gemeinden Anfang Oktober läuft damit die Rechtsmittelfrist und steht der Klageweg für Kommunen, Verbände und Einwendungsführer offen. Die FMG hat ihrerseits gegenüber der Regierung von Oberbayern verbindlich erklärt, dass sie von der Genehmigung keinen Gebrauch machen wird, bevor nicht auch den anderen Beteiligten der Planfeststellungsbeschluss rechtsförmlich bekannt gegeben wurde.“

Fragen und Antworten zu weiteren Informationen über den Planfeststellungsbeschluss sind auf den Internet-Seiten der Regierung abrufbar.  

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