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22.01.2009

Katasterneuvermessung: Datenbestand bis 2020 komplett aktualisiert

Mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen Stadt Freising und Vermessungsamt Freising über die Durchführung einer Katasterneuvermessung in einem Gebiet von 3400 Hektar hat am 22. Januar 2009 das letzte Kapitel einer umfassenden Bestandsdatenaktualisierung begonnen: Mit Vertragsende im Jahr 2020 verfügt Freising über exakte Vermessungsdaten für das gesamte Stadtgebiet – ein entscheidendes Instrument nicht nur in der Stadtplanung, sondern auch ein Gewinn für die Bürger. Für die jetzt beauftrage Neuvermessung investiert die Stadt bis 2020 knapp 600 000 Euro.

Im Stadtgebiet Freising werden bereits seit zehn Jahren die alten Katasterunterlagen aus dem Jahr 1860 durch Katasterneuvermessungen aktualisiert. Die Neumessung ermöglicht eine exakte Berechnung der Flurstücksflächen sowie die Erfassung des Gebäudebestandes.
Die alten Katasterunterlagen sind auf Grund der damaligen technischen Möglichkeiten mit einer gewissen Unsicherheit behaftet: Flächen wurden nur graphisch ermittelt, viele Grenzen wurden gar nicht oder mit einer in der heutigen Zeit unzureichenden Genauigkeit abgemarkt. Für die im Hoch- und Tiefbau sowie bei der Stadtplanung anfallenden Arbeiten und für das in der Stadtverwaltung ämterübergreifend genutzte Geoinformationssystem (GIS) werden zentimetergenaue genaue amtlichen Katasterunterlagen benötigt.

Durch diese Vereinbarung der Katasterneuvermessung beträgt die Kostenersparnis für die Stadt Freising gegenüber den ortsüblichen Vermessungskosten etwa 50 bis 60 Prozent.
Zudem hat die Stadt Freising die Möglichkeit, sämtliche stadteigenen Liegenschaften neu abmarken lassen. Dies ist insbesondere im Tiefbaubereich wichtig, da bei Baumaßnahmen oftmals Grenzpunkte verloren gehen. Für die Wiederherstellung dieser Punkte fallen für die Stadt Freising während der Laufzeit des Vertrages keine Kosten mehr an.
Bei Messungen im Straßenbereich wird zusätzlich die Basistopographie erfasst: In der Digitalen Flurkarte werden nicht nur die Flurstücksgrenzen dargestellt, sondern auch die Begrenzungen der verschiedenen Nutzungsarten, wie Fahrbahnen, Gehwege etc.

Von der Aktualisierung des Katasters profitieren auch die Bürger. Im Bereich des Katasterneuvermessungsgebietes werden den Beteiligten alle Grundstücksgrenzen vorgewiesen, die Grenzverläufe werden gegenseitig anerkannt, mögliche Unstimmigkeiten zwischen Nachbarn können beseitigt werden. Überprüft und gegebenenfalls berichtigt wird auch die Flurstücksgröße, was für die Beitragserhebung durchaus interessant ist. Für Planungen und Bauvorhaben stehen exakte digitale Daten zur Verfügung, eine sonst kostenpflichtige Vermessung des Flurstücks vor Beginn der Planung entfällt.

Das Vermessungsamt Freising würdigt die neue Vereinbarung in einer umfassenden Pressemitteilung: Unter der Überschrift „Krönung der Neuvermessung für Freisings Fluren“ heißt es darin: „Die guten Erfahrungen mit den Katasterneuvermessungen I, II, und III in den letzten 10 Jahren waren ausschlaggebend, dass Freisings Oberbürgermeister Dieter Thalhammer zusammen mit Herrn Ruppert Walk vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation die Vereinbarung über die Katasterneuvermessung Freising IV unterzeichnet hat. Sie ist mit der Feststellung und Abmarkung aller
Grundstücksgrenzen im insgesamt 3400 ha großen Bearbeitungsgebiet und einem Volumen von knapp 600.000 Euro beispielhaft für ganz Bayern. Im Jahre 2020 wird damit das gesamte Gemeindegebiet vermessungstechnisch mit neuesten Daten erfasst sein.

Bei den aus der Uraufnahme stammenden Grundstücksgrenzen fehlen in der Regel die
Abmarkungen und die Originalmaßzahlen. Ziel der Katasterneuvermessung (KNV) ist die Erneuerung der teilweise aus dem Jahre 1860 stammenden Grenznachweise und der Digitalen Flurkarte. Ein Ergebnis der KNV ist die Neuberechnung der aus dem 19.
Jahrhundert stammenden grafischen Flächenangaben. Die KNV findet auch Anwendung in Gebieten, wo frühere Vermessungen stattgefunden haben, deren Genauigkeit aber nicht den heutigen Ansprüchen genügt oder die Abmarkung der Grenzen bestenfalls nur noch bruchstückhaft existiert.
Mit der Neuvermessung wird für die Zukunft sowohl für die Stadt Freising als auch für private Grundstückseigentümer Rechtssicherheit für Grund und Boden geschaffen. Die KNV bietet auch die Gelegenheit für eine Modernisierung und Homogenisierung des Katasterfestpunktfeldes durch ein satellitengestütztes Positionierungssystem (GPS).

Das Vermessungsamt Freising liefert der Stadt Freising die aktuellen Basisdaten über Grund und Boden in bester Qualität. Damit kann die Stadt Freising in den kommenden Jahren ein solides und vor allem fundiertes Datenreservoir anlegen, das es ermöglicht, bei künftigen Projekten auf exakte Maßzahlen zurückzugreifen.
Das Zahlenwerk kann in ein fundiertes Geoinformationssystem einfließen, das in den verschiedenen Fachabteilungen der Stadt Freising Anwendung findet. Die offiziellen Planwerke wie Flächennutzungspläne, Bebauungspläne können digital vorgehalten werden und stehen als Grundlage für Fortschreibungen, Veränderungen oder Neuplanungen ständig zur Verfügung. Die Möglichkeiten eines kommunalen Geoinformationssystems können nur durch exakte Grenzen, Gebäude und Flächen ausgeschöpft werden. Gerade im Hinblick darauf ist es wichtig, jetzt zentimetergenaue und vor allem rechtsverbindliche Grenzen zu schaffen.“
Weitere Informationen im Internet unter www.geodaten.bayern.de.

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